Coronamanagement Klinikum Fünfseenland

Freude am Leben

Wissenswertes für unsere Besucher und Besuchszeit

Seit 1. März bzw. 1. April 2023 sind alle bayerischen Coronaregelungen von der Bayerischen Staatsregierung aufgehoben. Dennoch ist in unserer Gesundheitseinrichtung im Umgang mit Covid-19 weiterhin Vorsicht und Umsicht geboten – das im Interesse von Patienten, Besuchern und allen Mitarbeitern des Klinikums Fünfseenland.
Um den Schutz von Patienten, Besuchern und Personal sowie eine sichere Bewegungsfreiheit in unserm Klinikum zu gewährleisten, weisen wir auf einige allgemein-verbindliche Grundsätze hin. Sie sollen allen Menschen, die sich in unserem Klinikbereich bewegen, Verantwortungsbewusstsein und das gute Gefühl von Sicherheit geben.

Klinikum Fünfseenland Eingangsbereich
Besuchszeiten Klinikum Fünfseenland Coronaschutz
Klinikum Fünfseeland Gauting
Maskenplicht Klinikum Fünfseenland Gauting

Für einen effizienten und solidarischen Schutz

Unser Coronamanagement

Hinweise zu Corona für Besucher
und unsere Geschäftspartner

Impfung
Nach wie vor stellt die Impfung den besten Schutz gegen das Coronavirus dar. Insbesondere vulnerable Personengruppen sollten deshalb auf einen vollständigen Impfschutz achten.

Test
Ein Test für Besucher ist nicht mehr verpflichtend. Zu Ihrer Sicherheit und der von Patienten sowie Klinikpersonal können Sie auf freiwilliger Basis gern ein externes Testergebnis beim Betreten des Klinikbereichs vorzeigen.

Besucheranzahl
Bitte reduzieren Sie die Personenanzahl pro Besuch auf ein Minimum.

Maskenpflicht
Es gilt für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Klinikbereich.

Hygiene
Die Hygienevorschriften der Einrichtung sind zu beachten und einzuhalten:
Maske über Mund und Nase tragen | Abstand halten | Hände waschen und desinfizieren

Aufenthaltsbereiche
Ein Aufenthalt in den Patientenzimmern oder in den Gängen des Klinikums ist nicht erlaubt. Bitte halten Sie sich ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen oder im innen liegenden Garten auf.

Als Besucher gelten: Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, behördliche Vertreter. In den Geltungsbereich der oben genannten Hinweise fallen auch Partner und Lieferanten des Klinikums sowie alle in der Einrichtung tätigen Handwerker.

Besuchszeit und Regeln

Besuche sind für stationär aufgenommene Patienten unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

1. Nach telefonisch vereinbarter Anmeldung auf der jeweiligen Station
UND
2. unter Einhaltung der Maskenpflicht.

Für alle Patienten ohne Ausgangserlaubnis ist die

Besuchszeit täglich
im Zeitraum von 13.00 bis 17.00 Uhr.

Bitte nutzen Sie für Ihre Besuchszeit insbesondere den Garten oder die Besucherzone im Eingangsbereich des Hauses. Ein Aufenthalt auf den Stationen, in den Therapiegängen sowie im Patientenzimmer ist ausdrücklich nicht gestattet.

Patientenregelungen

Die Patienten, die sich uns anvertrauen, dürfen sich jederzeit auf höchste fachliche wie auch soziale Kompetenz des Klinikums Fünfseenland verlassen. Unsere Aufgabe ist es, alles zu tun, um unseren Patienten mit verlässlicher Diagnostik und hochwertigen Therapiekonzepten wieder mehr Lebensfreude zu geben. Dazu gehört auch ein umsichtiger und eigenverantwortlicher Umgang mit Corona.

Maskenverordnung
Jeder Patient muss bis zur vollständigen stationären Aufnahme eine Maske tragen. Ab Aufnahme entfällt das Tragen einer Maske im gesamten Klinikbereich. 

Besucheranzahl
Bitte reduzieren Sie den Personenkreis der Besucher pro Besuch auf ein Minimum.

Aufnahmeformular
Der Patient muss namentlich anhand unseres „Aufnahmeformulars Patient“ bei der Einrichtung registriert sein. Sie sparen sich und uns bei der Aufnahme erhebliche Zeit, wenn Sie sich das Aufnahmeformular ausdrucken und schon ausgefüllt in die Klinik mitbringen.

Aufenthaltsbereiche bei Patientenbesuch
Ein Aufenthalt in den Patientenzimmern oder in den Gängen des Klinikums ist nicht erlaubt. Bitte halten Sie sich ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen oder im innen liegenden Garten auf.

Ambulante Patienten
Die Mund-/Nasenschutz-Pflicht gilt beim Betreten des Klinikums und während des gesamten ambulanten Aufenthalts. Das gilt auch bei Untersuchungen und Therapien. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn das Klinikpersonal dazu auffordert.

Regelungen für
ausgangsberechtigte Patienten

Allen Patienten mit Ausgangserlaubnis ist das Treffen mit ihrem Besuch außerhalb des Hauses gestattet.

Der Besuch im öffentlichen Raum sollte sich nur auf den Kreis der Angehörigen beschränken.

Alle Patienten mit Ausgangserlaubnis dürfen sich wie folgt außer Haus aufhalten:


Montag bis Freitag
von 12.30 bis 19.00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag
von 09.00 bis 19.00 Uhr

Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und einfacheren Umsetzung wird bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwendet. Gemeint sind aber immer Menschen jeder geschlechtlichen Identität. Wir leben Vielfalt und schaffen damit ein Umfeld, das die Individualität jedes Menschen voll und ganz berücksichtigt und zu mehr Lebensqualität bei unseren Patienten führt.

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