
Freude am Leben
PATIENTEN UND BESUCHER IN DER KLINIK
Wissenswertes für unsere
Besucher und Besuchszeit
Um den Schutz von Patienten, Besuchern und Personal sowie eine sichere Bewegungsfreiheit in unserem Klinikum zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf Hygiene und ein verantwortungsbewusstes Miteinander. Das dient dem Wohlbefinden und der Sicherheit aller Menschen, die sich in unserer Gesundheitseinrichtung aufhalten – insbesondere zum Schutz von Personen mit geschwächtem Immunsystem oder erhöhtem Gesundheitsrisiko.
Wir bitten alle Besucher und Patienten, einige grundlegende Hygieneregeln zu beachten, wie zum Beispiel:
regelmäßige Händedesinfektion, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Klinikräume, das Einhalten der Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch), das Verzichten auf Besuche bei Erkältungs- oder anderen Infektionssymptomen und das Beachten etwaiger zusätzlicher Hinweise durch unser Klinikpersonal.
Diese einfachen Maßnahmen helfen, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und tragen dazu bei, ein sicheres Umfeld für unsere Patientinnen und Patienten zu schaffen. Wir weisen auch auf einige allgemein-verbindliche Grundsätze hin. Sie sollen allen Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit und ein gutes Gefühl beim Aufenthalt in unserem Klinikum vermitteln.

Patienten und Besucher in der Klinik
Mit Umsicht und Rücksicht

Hinweise für Besucher
Besucheranzahl
Die Nähe vertrauter Menschen trägt auch zum Wohlbefinden des Patienten bei – deshalb freuen wir uns sehr, wenn unsere Patientinnen und Patienten Besuch von Angehörigen und Freunden erhalten. Patienten sind gemeinsam mit ihren jeweiligen Besuchern aber gebeten, Rücksicht auf Mitpatienten und deren Recht auf Ruhe zu nehmen. Bei den Besuchen sind die dafür ausgewiesenen Zonen mit zahlreichen Sitzmöglichkeiten im Haus und im Garten zu nutzen.
Aufenthaltsbereiche
Ein Aufenthalt in den Patientenzimmern, Patientenaufenthaltsräumen und in den Gängen des Klinikums ist nicht gestattet. Ein Aufenthalt ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen oder im innen liegenden Garten erlaubt.
Als Besucher gelten
Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, behördliche Vertreter. In den Geltungsbereich der oben genannten Hinweise fallen auch Partner und Lieferanten des Klinikums sowie alle in der Einrichtung tätigen Handwerker.
Besuchszeit und Regeln
Montag bis Freitag 13.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 9.00 bis 20.00 Uhr
Bitte nutzen Sie für Ihre Besuchszeit insbesondere den Garten oder die Besucherzone im Eingangsbereich des Hauses. Ein Aufenthalt auf den Stationen, in den Therapiegängen sowie im Patientenzimmer ist ausdrücklich nicht gestattet.
Patientenregelungen
Die Patienten, die sich uns anvertrauen, dürfen sich jederzeit auf höchste fachliche wie auch soziale Kompetenz des Klinikums Fünfseenland verlassen. Unsere Aufgabe ist es, alles zu tun, um unseren Patienten mit verlässlicher Diagnostik und hochwertigen Therapiekonzepten wieder mehr Lebensfreude zu geben. Dazu gehört ein umsichtiger und respektvoller Umgang untereinander, der zu jeder Zeit die Privatsphäre des einzelnen gegenüber fremden Dritten schützt.
Besucheranzahl
Um ein angenehmes Miteinander für alle zu ermöglichen, sollte die Anzahl der Besucher eines Patienten in einem üblichen und rücksichtsvollen Rahmen bleiben.
Aufnahmeformular
Der Patient muss namentlich anhand unseres Aufnahmeformulars „Patient“ bei der Einrichtung registriert sein. Sie sparen sich und uns bei der Aufnahme erhebliche Zeit, wenn Sie sich das Aufnahmeformular ausdrucken und schon ausgefüllt in die Klinik mitbringen.
Aufenthaltsbereiche bei Patientenbesuch
Ein Aufenthalt in den Patientenzimmern oder in den Gängen des Klinikums ist nicht erlaubt. Bitte halten Sie sich ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen oder im innen liegenden Garten auf.
Und das gilt für
ausgangsberechtigte Patienten
Allen Patienten mit Ausgangserlaubnis ist das Treffen mit ihrem Besuch außerhalb des Hauses gestattet.
Der Besuch im öffentlichen Raum sollte sich nur auf den Kreis der Angehörigen beschränken.
Alle Patienten mit Ausgangserlaubnis dürfen sich wie folgt außer Haus aufhalten: