Klinikum Fünfseenland informiert umfassend über alles Wichtige

Freude am Leben

PATIENTEN UND BESUCHER IN DER KLINIK

Wissenswertes für unsere
Besucher und Besuchszeit

Seit 1. März bzw. 1. April 2023 sind alle bayerischen Coronaregelungen von der Bayerischen Staatsregierung aufgehoben. Dennoch ist in unserer Gesundheitseinrichtung im Umgang mit Covid-19 weiterhin Vorsicht und Umsicht geboten – das im Interesse von Patienten, Besuchern und allen Mitarbeitern des Klinikums Fünfseenland.
Um den Schutz von Patienten, Besuchern und Personal sowie eine sichere Bewegungsfreiheit in unserm Klinikum zu gewährleisten, weisen wir auf einige allgemein-verbindliche Grundsätze hin. Sie sollen allen Menschen, die sich in unserem Klinikbereich bewegen, Verantwortungsbewusstsein und das gute Gefühl von Sicherheit geben.

Klinikum Fünfseenland empfängt im wohltuenden Eingangsbereich
Klinikum Fünfseenland Gauting Fachklinik für Psychiatrie

Patienten und Besucher in der Klinik

Mit Umsicht und Rücksicht

Besuchszeiten Klinikum Fünfseenland Coronaschutz mit Selbstverständlichkeit zur Rücksichtnahme

Hinweise zu Besuchsregelungen

Besucheranzahl
Patienten sind gemeinsam mit ihren jeweiligen Besuchern gebeten, Rücksicht auf auf Mitpatienten und deren Recht auf Ruhe zu nehmen. Die Anzahl der Besucher ist auf max. zwei Personen pro Patienten zu beschränken. Bei den Besuchen sind die dafür ausgewiesenen Zonen mit zahlreichen Sitzmöglichkeiten  im Haus und im Garten zu nutzen.

Hausordnung
Beachten Sie den Aushang in den Patientenzimmern und an den Verbindungstüren auf den einzelnen Stationen. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kanmn zur Entlassung des Patienten aus der Klinik führen.

Aufenthaltsbereiche
Ein Aufenthalt in den Patientenzimmern oder in den Gängen des Klinikums ist nicht gestattet. Ein Aufenthalt ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen oder im innen liegenden Garten erlaubt.

Als Besucher gelten: Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, behördliche Vertreter. In den Geltungsbereich der oben genannten Hinweise fallen auch Partner und Lieferanten des Klinikums sowie alle in der Einrichtung tätigen Handwerker.

Besuchszeit und Regeln

Besuche sind für stationär aufgenommene Patienten nach telefonisch vereinbarter Anmeldung auf der

Für alle Patienten ohne Ausgangserlaubnis ist die

Besuchszeit
Montag bis Freitag               13.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag   9.00 bis 20.00 Uhr

Bitte nutzen Sie für Ihre Besuchszeit insbesondere den Garten oder die Besucherzone im Eingangsbereich des Hauses. Ein Aufenthalt auf den Stationen, in den Therapiegängen sowie im Patientenzimmer ist ausdrücklich nicht gestattet.

Patientenregelungen

Die Patienten, die sich uns anvertrauen, dürfen sich jederzeit auf höchste fachliche wie auch soziale Kompetenz des Klinikums Fünfseenland verlassen. Unsere Aufgabe ist es, alles zu tun, um unseren Patienten mit verlässlicher Diagnostik und hochwertigen Therapiekonzepten wieder mehr Lebensfreude zu geben. Dazu gehört ein umsichtiger und rtespektvoller Umgang untereinander, der zu jeder Zeit die Privatspäre des einzelnen gegenüber fremden Dritten schützt.

Besucheranzahl
Der Personenkreis der Besucher pro Besuch ist auf ein Maximum von zwei Personen und 30 Minuten pro Patienten zu beschränken.

Aufnahmeformular
Der Patient muss namentlich anhand unseres „Aufnahmeformulars Patient“ bei der Einrichtung registriert sein. Sie sparen sich und uns bei der Aufnahme erhebliche Zeit, wenn Sie sich das Aufnahmeformular ausdrucken und schon ausgefüllt in die Klinik mitbringen.

Aufenthaltsbereiche bei Patientenbesuch
Ein Aufenthalt in den Patientenzimmern oder in den Gängen des Klinikums ist nicht erlaubt. Bitte halten Sie sich ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen oder im innen liegenden Garten auf.

 

Regelungen für
ausgangsberechtigte Patienten

Allen Patienten mit Ausgangserlaubnis ist das Treffen mit ihrem Besuch außerhalb des Hauses gestattet.

Der Besuch im öffentlichen Raum sollte sich nur auf den Kreis der Angehörigen beschränken.

Alle Patienten mit Ausgangserlaubnis dürfen sich wie folgt außer Haus aufhalten:


Montag bis Freitag
von 12.30 bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag
von 09.00 bis 20.00 Uhr

Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und einfacheren Umsetzung wird bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwendet. Gemeint sind aber immer Menschen jeder geschlechtlichen Identität. Wir leben Vielfalt und schaffen damit ein Umfeld, das die Individualität jedes Menschen voll und ganz berücksichtigt und zu mehr Lebensqualität bei unseren Patienten führt.

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